Wir bitten um Verständnis, dass es zur Zeit wegen technischer Umstellungsarbeiten vereinzelt noch zu Darstellungsproblemen kommen kann.

Unsere Maßnahmen


1. Verbot von sportbezogener Spielmanipulation
Wir verbieten sportbezogene Spielmanipulation für Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Funktionsträger*innen und Schiedsrichter*innen. Sportbezogene Spielmanipulation ist auf den Verlauf und/oder das Ergebnis eines sportlichen Wettbewerbs durch wissentlich falsche Entscheidungen oder andere unbefugte Beeinflussung einzuwirken in der Absicht, sich oder einer anderen Person einen Vorteil zu verschaffen. Diese Regelung bezieht sich nicht auf Fälle, bei denen beim Spiel oder im Zusammenhang mit diesem durch Verletzung einer anderen Regel ein ausschließlich spielbezogener sportlicher Vorteil angestrebt wird.

2. Verbot des Wettens auf den eigenen Sport
Wir verankern ein Wettverbot für Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Funktionsträger*innen und Schiedsrichter*innen für Wetten der eigenen Mannschaft und/oder Einzelspieler*innen des eigenen Vereins und auf Wettbewerbe, an denen die eigene Mannschaft und/oder Einzelspieler*innen des eigenen Vereins oder eine andere Mannschaft des eigenen Vereins teilnimmt. Auch dürfen Dritte nicht zu Wetten aufgefordert werden. Das Wettverbot gilt auch für alle Wettbewerbe, an deren Organisation oder Durchführung die genannten Personen beteiligt sind.

3. Verbot der Weitergabe von Insiderwissen
Wir verbieten die Weitergabe von sich auf Sportwetten beziehende nicht allgemein zugänglichen Informationen oder Sonderwissen (z.B. Erkrankungen von Spieler*innen) an Dritte.

4. Ansprechpartner*in Spielmanipulation
Ansprechpartner*in für den Bereich Spielmanipulation ist die/der Good Governance-Beauftragte des Verbandes. Die Kontaktdaten werden auf der Homepage hinterlegt.

5. Meldepflicht
Verdachtsmomente von Spielern*innen, Trainern*innen, Betreuern*innen, Funktionsträgern*innen und Schiedsrichtern*innen mit Bezug zu Spielmanipulation sind unverzüglich und unaufgefordert der*dem Ansprechpartner*in Spielmanipulation zu melden.

6. Regelungen zu Sanktionen
Wir treffen Regelungen für die Sanktionierung von Verstößen gegen die genannten Verbote und Pflichten. Geldstrafen, Spielsperren und Verbandsausschluss sind mögliche Sanktionen für die/den Einzelne*n (s. RO Ziffer 19). Des Weiteren regeln wir die Möglichkeiten zur nachträglichen sportlichen Sanktionierung durch den Sportausschuss der/des Einzelnen sowie ggf. der Mannschaft (z.B. Disqualifikation).

7. Verankerung in Arbeitsverträgen
Wir verankern die Regelungen verbindlich in den Arbeitsverträgen und legen die Konsequenzen bei Verstößen fest.

8. Schulung/ Information
Wir schulen die Trainer*innen und die Angestellten in regelmäßigen Abständen. Für die weiteren Anspruchsgruppen werden Informationen auf der Webseite zur Verfügung gestellt.

9. Zusammenarbeit mit den Behörden
Aufgrund der Komplexität des Themenbereichs und der Gefahr, die über die Grenzen unseres Sports hinaus besteht, ist die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden und dem DOSB sowie anderen Sportverbänden von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Bekämpfung von Spielmanipulation.

Bestehende staatliche Regelungen

Über die verbandlichen Regelungen hinaus gibt es für den Themenbereich relevante staatliche Gesetze:

1. Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§265c StGB)
2. Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§265d StGB, gilt nur bei Wettbewerben, „an denen überwiegend Sportler teilnehmen, die durch ihre sportliche Betätigung unmittelbar oder mittelbar Einnahmen von erheblichem Umfang erzielen.“)

Bei begründetem Verdacht der strafrechtlichen Relevanz einer Tat leitet der*die Ansprechpartner*in Spielmanipulation nach Absprache mit dem BGB-Vorstand die Erkenntnisse an die Ermittlungsbehörden weiter.

gez. das Präsidium des Deutschen Minigolfsport Verbandes e.V.
 
Stand: 28.01.2022

 
 

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